Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen (GUV-SI 8066)

In einem geeigneten und für den Rettungsdienst gut zugänglichen Raum muss eine Liegemöglichkeit vorhanden sein. Dort oder an einer anderen Stelle muss geeignetes Erste-Hilfe-Material bereitgehalten und nach Verbrauch ergänzt werden. Notwendig ist mindestens der Verbandkasten nach DIN 13 157.

Entsprechendes Erste-Hilfe-Material (z. B. Sanitätstaschen nach DIN 13 160) ist bei Ausflügen mitzunehmen.

Stand: September 2012
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